Fragen und Antworten

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Hier beantworten wir Fragen zum Thema Repowering von Windenergieanlagen generell und speziell zum „Grünen Heiner“. Wenn Ihre persönliche Frage an dieser Stelle noch nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns. Ihre Frage könnte auch andere interessieren.
Fragen und Antworten zum Repowering von Windenergieanlagen allgemein
Unter Repowering bei Windenergie versteht man den Ersatz einer alten, weniger leistungsstarken durch eine moderne, leistungsfähigere Windenergieanlage. Dies führt zu einer deutlichen Effizienzsteigerung bei der Energiegewinnung auf einer bereits dafür genutzten Fläche.
Auch wenn eine Anlage am selben Standort erneuert wird, müssen wie beim Bau eines neuen Windparks bestimmte Planungs- und Genehmigungsschritte erfolgen. In den Bundesgesetzen finden sich an unterschiedlichen Stellen Vorschriften zum Repowering.
Zentrale Regelungen zum Genehmigungsverfahren enthält §16b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Im Rahmen eines Änderungsverfahrens wird geprüft, ob von der modernisierten Anlage nachteilige Auswirkungen im Vergleich zum gegenwärtigen Zustand ausgehen (sog. Delta-Prüfung). In Bezug auf das Raumordnungs-, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, die Belange des Arbeitsschutzes und des Rechts der Natura-2000-Gebiete entspricht der Prüfungsumfang dem einer Neugenehmigung. Es muss also beispielsweise geprüft werden, ob die Bebauung mit einer Windenergieanlage am vorgesehenen Anlagenstandort bauplanungsrechtlich zulässig ist. Für einen vollständigen Anlagenaustausch gelten im Änderungsverfahren zusätzliche Voraussetzungen. Die neue Anlage muss innerhalb von 48 Monaten nach dem Rückbau der alten Anlage errichtet werden. Zudem darf der Abstand zwischen der alten und der neuen Anlage höchstens das Fünffache der Gesamthöhe der neuen Anlage betragen.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) trifft im Bereich des Artenschutzrechts und in Bezug auf Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ebenfalls Regelungen speziell zum Repowering. Demnach wird – außer in Natura 2000-Gebieten mit kollisionsgefährdeten oder störungsempfindlichen Vogel- oder Fledermausarten – folgendes angenommen: Das Gefährdungspotenzial für eine geschützte Art wird nicht signifikant erhöht, wenn die Auswirkungen der Neuanlage geringer oder gleich der alten Anlage sind. Hinsichtlich des Landschaftsbildes werden Kompensationen angerechnet, die zuvor für die alte Anlage geleistet wurden.
Des Weiteren enthält das Baugesetzbuch (BauGB) Sonderregelungen für das Repowering. Altstandorte von Windenergieanlagen sollen demnach weitestgehend erhalten werden. Um dies zu ermöglichen, sind Vorhaben grundsätzlich auch außerhalb von Windenergiegebieten bauplanungsrechtlich zulässig. Die Regelungen dienen dem beschleunigten Ausbau der Windenergienutzung und gelten befristet bis zum 31. Dezember 2030.
Auswirkungen europäischer Vorgaben auf das Repowering: Mit §6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wurde eine zeitlich befristete Vorschrift im nationalen Recht verankert, die auch auf Repowering-Vorhaben anwendbar ist. Die Regelung setzt die europäische Notfallverordnung um und sieht ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren innerhalb von Windenergiegebieten vor. Demnach entfällt die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und es ist lediglich eine modifizierte artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Auch mit der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) sollen Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien beschleunigt werden, um Treibhausgasemissionen zu verringern. Im Zusammenhang mit Repowering-Vorhaben sieht die Richtlinie beispielsweise eine verkürzte Frist gegenüber der bisherigen nationalen Regelung vor. Demnach darf innerhalb sogenannter Beschleunigungsgebiete das Genehmigungsverfahren einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten.
Quelle: Fachagentur Wind und Solar – Kompaktwissen: Repowering von Windenergieanlagen (Dezember 2024)
https://fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Repowering/FA_Wind_und_Solar_Kompaktwissen_Repowering.pdf
Repowering lohnt sich vor allem für Windenergieanlagen, bei denen die Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2000 für den Zeitraum von 20 Jahren garantiert wird, ausläuft. Nach Ablauf dieser Frist wird der Betrieb einer Anlage durch den Fortschritt der Technik sowie die Abnutzung und höhere Wartungskosten ohne Modernisierungsmaßnahmen in der Regel unwirtschaftlich. Mit dem Ersatz durch moderne Anlagen kann der Ertrag auf ein Vielfaches gesteigert werden, die Anlage arbeitet effizienter, der bestehende Standort wird besser genutzt und durch die höhere Stromproduktion können Kommunen stärker finanziell am Ertrag beteiligt werden.
Zur Umsetzung eines Repowering-Projekts werden zunächst die bestehenden Windenergieanlagen erfasst und begutachtet, die demontiert und fachgerecht dem Recycling zugeführt werden müssen. Basierend auf der Bestandsaufnahme wird ein Repowering-Konzept entwickelt. Im optimalen Fall ist ein gemeinsames Konzept für die Neuplanung des gesamten Windparks möglich. Bei unterschiedlichen Flächeneigentümern oder Betreibern mit differenzierten Interessen ist dies in der Praxis oft nicht so einfach, da viele Akteure ins Boot geholt werden müssen. Dann werden neue Turbinen-Modelle ausgewählt und die vorhandene Infrastruktur wie Zuwegung und Stromanschlüsse wird geprüft. Je nach Lage der neuen Standorte ist es möglich, einen Teil des Materials der Fundamente und Türme vor Ort wiederzuverwenden, zum Beispiel für den Wege- und Kranstellflächenbau. Die weiteren Arbeitsschritte wie Installation, Testphase und Inbetriebnahme entsprechen denen beim Bau neuer Windenergieanlagen an noch nicht genutzten Standorten. Auch wenn es hinsichtlich der Genehmigungsverfahren sowie des Artenschutzes Sonderregelungen gibt (s.o.), sind einige Fachgutachten, zum Beispiel zum Schallschutz und zur Standsicherheit, einzuholen. Zudem müssen Repowering-Projekte für eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen.
Quelle: Fachagentur Wind und Solar – Kompaktwissen: Repowering von Windenergieanlagen (Dezember 2024)
https://fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Repowering/FA_Wind_und_Solar_Kompaktwissen_Repowering.pdf
Fragen und Antworten zum Repowering-Projekt „Grüner Heiner“
Der Standort soll langfristig und wirtschaftlich für die Stromproduktion durch Windenergie genutzt werden. Nach 20 Betriebsjahren endete am 31.12.2020 die EEG-Vergütung für die Windenergieanlage auf dem Grünen Heiner. Seit dem 01.01.2021 wird der Strom direkt vermarktet. Mit einer leistungsfähigeren Anlage kann die klimafreundliche Stromproduktion erheblich gesteigert werden und die Anlage „Grüner Heiner“ einen größeren Beitrag zur Klimaneutralität Stuttgarts leisten.
Die alte Windenergieanlage wird abgebaut und recycelt.
Die Zuwegung und Infrastrukturen des Netzanschlusses können weitergenutzt werden. Die neue, größere Anlage setzt den Bau eines neuen Fundamentes voraus.
Nach Erhalt der Genehmigung beginnt die Vorbereitung der Bauphase. Die Zeitspanne zwischen Genehmigung und Inbetriebnahme der neuen Windenergieanlage (WEA) beläuft sich voraussichtlich auf zwei Jahre. Die Bauzeit mit Rückbau der Alt-WEA, Vorbereitung der Montage- und Kranstellfläche sowie Aufbau der neuen WEA bis zur Inbetriebnahme beträgt etwa neun bis zehn Monate.
Die Aussichtsplattform wird nach dem Bau der neuen Anlage wieder auf dem Grünen Heiner errichtet werden.
Schallschutz und Schattenwurf: Bei der Genehmigung der alten Windenregieanlage vor mehr als 25 Jahren mussten diese Aspekte noch nicht geprüft werden. Bei der Repowering-WEA erfolgten die entsprechenden gutachterlichen Untersuchungen mit folgendem Ergebnis: Um den Schallschutz auch bei den nächstgelegenen Wohngebäuden sicherzustellen, wird die Repowering-WEA in der Zeit von 22 bis 6 Uhr leistungsreduziert betrieben. Um den Schattenwurf des Rotors auf Wohngebäude zu verhindern, wird das neue Windrad bei Sonnenschein zu bestimmten Zeiten in den betroffenen Gebieten abgeschaltet, um die Grenzwerte einzuhalten.
Natur und Umwelt: Hierfür wurden entsprechend der rechtlichen Vorgaben alle relevanten Flora- und Fauna-Habitate im Jahr 2023 untersucht. Im Ergebnis müssen die Wildbienen vor Baubeginn aus dem Baubereich umgesiedelt werden. Während der Bauzeit selbst ist ein Reptilienschutz vorgesehen. Und in der Betriebsphase wird die WEA zu Zeiten mit entsprechenden Fledermausaktivitäten abgeschaltet.
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Alte Anlage
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Neue Anlage
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Anlagentyp
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Enercon E40
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Enercon E138
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Nabenhöhe
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46 m
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81 m
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Gesamthöhe
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66 m
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150 m
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Rotordurchmesser
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44 m
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138 m
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Rotorfläche
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1.521 m2
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15.011 m2
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Drehzahl
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18 bis 38 U/min
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Sollwert: ca. 10,8 U/min
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Schalleistungs-
pegel |
98,3 dB (A)
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106,0 dB (A)
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Elektrische Leistung
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600 kW
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4.260 kW ≙ 4,26 MW 1)
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Jahresertrag
(laut Windgutachten) |
684.000 kWh
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6,28 Mio kWh ≙ 6.286,5 MWh 2)
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Anzahl Haushalte
(Stromversorgung) |
273
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2.514 3)
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Betreiber
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Gedea Windkraft Grüner Heiner KG
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Neugründung: Grüner Heiner Betriebs GmbH & Co. KG
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1) Steigerung der Leistung um das Siebenfache
2) Steigerung der Produktion um das Neunfache
3) Bei einem 2-Personen Haushalt mit 2.500 kWh Jahresverbrauch