Informationen zum Repowering-Projekt „Grüner Heiner“ 

Leistung und Wirtschaftlichkeit durch Erneuerung der Windenergieanlage „Grüner Heiner“ steigern

Die bestehende Windenergieanlage „Grüner Heiner“ soll in den nächsten drei Jahren durch eine größere, deutlich leistungsfähigere Anlage ersetzt werden. Aktuell produziert das 66 Meter hohe Windrad mit einer Leistung von 600 Kilowatt Strom für rund 270 Haushalte jährlich.  

Eine moderne Windenergieanlage am gleichen Standort kann deutlich mehr nachhaltigen Strom produzieren. Um den Standort dauerhaft und wirtschaftlich weiter betreiben zu können, wollen die Stadtwerke Stuttgart und die Gedea Windkraft Grüner Heiner gemeinsamen ein Repowering-Projekt  umsetzen in dem sie das alte durch ein neues leistungsstärkeres Windrad austauschen. Die Projektierung übernimmt die GEDEA-Ingelheim.

Die neu geplante Anlage mit einer Gesamthöhe von etwa 150 Metern und einer Leistung von 4,2 Megawatt soll das Neunfache an Energie erzeugen. Damit können rechnerisch mehr als 2.500 Haushalte jährlich mit sauberem Ökostrom versorgt werden.

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Der Planungsprozess: aktueller Stand 

Nach der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung im November 2022 wurden die erforderlichen Gutachten in Auftrag gegeben: Zum Beispiel Untersuchungen zum Natur- und Artenschutz, zu Schall- und Schattenemissionen, zur Netzanbindung und zur Anlagensicherheit.  

Auf Grundlage der Gutachten soll im zweiten Quartal 2025 die Genehmigung im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit dem Ziel beantragt werden, diese im dritten Quartal zu erhalten. In diesem Zuge wird es auch eine Bürgerinformation geben.  

Die Beantragung für die Einzelanlage erfolgt bei der Genehmigungsbehörde. Diese prüft, ob der Bau und Betrieb der beantragten Windkraftanlage mit den öffentlichen Belangen und den Belangen der betroffenen Bürgerschaft vereinbar ist. Sie stellt fest, ob die rechtlich verbindlichen Regelungen des Immissionsschutzes eingehalten werden, zum Beispiel in den Bereichen Lärm, Infraschall und Schattenwurf. Die Genehmigungsbehörde holt Stellungnahmen von anderen betroffenen Behörden wie etwa der Naturschutzbehörde ein. Diese muss sie bei der Erteilung der Genehmigung berücksichtigen.  

Erst nach Genehmigungserteilung kann mit der Bauvorbereitung, der Demontage der Altanlage und dem anschließenden Neubau begonnen werden. Die Errichtung und den Betrieb der neuen Windenergieanlage verantwortet die neu gegründete Gesellschaft. Die Windenergieanlage soll 2027 in Betrieb gehen und in den nächsten 30 Jahren klimafreundlich Strom produzieren. 

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